Teilnahmebedingungen für ideelle Teilnehmer zur Int. Modellbahn-Ausstellung und Faszination Modellbau Friedrichshafen 2024
Stand: 01/2024
1. Veranstalter
Messe Sinsheim GmbH
Gustav-Werner-Str. 6
D – 72636 Frickenhausen
Tel.: +49 (0) 7025 9206-100
E-Mail: modellbau@messe-sinsheim.de
www.faszination-modellbau.de
2. Ansprechpartner
Sascha Bürkel
Tel.: +49 (0) 7025 9206-102
E-Mail: buerkel@messe-sinsheim.de
3. Veranstaltungsort
Messe Friedrichshafen GmbH
Neue Messe 1
D – 88046 Friedrichshafen
Tel.: +49 (0) 7541 708-0 oder +49 (0) 7541 708-110
E-Mail: info@messe-fn.de
www.messe-fn.de
4. Veranstaltungstermine
2024
4.1. Aufbaubeginn – Aufbauende: Dienstag, 29.10. – Donnerstag, 31.10.2024, täglich von 8.00 – 20.00 Uhr
4.2. Veranstaltungsdauer: Freitag, 01.11. – Sonntag, 03.11.2024
4.3. Öffnungszeiten:
für Aussteller: Freitag – Samstag 8.00 – 19.00 Uhr, Sonntag 8.00 – 22.00 Uhr
für Besucher: Freitag – Samstag 9.00 – 18.00 Uhr, Sonntag 9.00 – 17.00 Uhr
4.4. Abbaubeginn – Abbauende: Sonntag, 03.11.2024, nach Messeende bis 22.00 Uhr
Montag, 04.11.2024 von 8.00 – 18.00 Uhr
5. Anmeldeschluss
15. August 2024
oder früher, wenn die vorgesehenen Flächen belegt sind. Wenn Flächen frei sind, ist eine Anmeldung auch nach Anmeldeschluss möglich.
6. Teilnahme von ideellen Teilnehmern
Die Teilnahme von ideellen Teilnehmern mit Modellen oder Modellbahn-Anlagen ist kostenfrei.
Für Begleitpersonen beim Dampfmodellbau erheben wir einen Unkostenbeitrag in Höhe von 30,- €. Die Begleitperson muss bei der Bewerbung namentlich genannt werden!
Ideelle Teilnehmer erhalten mit Zusendung des Ausstellerausweises freien Eintritt an allen Messetagen sowie an den Auf- und Abbautagen.
Die Standfläche wird nach Absprache mit der Messeleitung zur Verfügung gestellt. Für eine ansprechende Gestaltung der zur Verfügung gestellten Standfläche ist der ideelle Teilnehmer selbst verantwortlich.
Mit seiner Anmeldung verpflichten sich die ideellen Teilnehmer während der ganzen Veranstaltung und bis zum Ende der Öffnungszeiten für Besucher mit seinen Ausstellungsstücken präsent zu sein.
Nach Möglichkeit erhalten die ideellen Teilnehmer einen kostenfreien Parkausweis innerhalb des Messegeländes. Gastfahrer des TruckModell-Festivals können wir keine kostenfreie Parkausweise anbieten!
Angemeldete Wohnwagen und Wohnmobile der ideellen Teilnehmer können auf einem, dem Messegelände direkt angrenzenden Platz (Parkplatz OST2) abgestellt werden. Dieser Platz ist mit Strom und Wasser versorgt und ist für ideelle Teilnehmer kostenfrei (nicht möglich für Gastfahrer TruckModell-Festival), müssen aber mit der Standausstattungs-Bedarfsliste bestellt werden. Zusätzlich sind 2 Sanitärcontainer mit WC und Duschen vorhanden. Der Wohnmobil-Stellplatz ist ab dem ersten Aufbautag bis zum letzten Abbautag geöffnet.
7. Vorschriften und Hinweise für den Betrieb von Dampfmodellen innerhalb der Messehallen
Der Betrieb von 5″-Lokomotiven ist nur bis zu einem Gewicht von 250 kg zulässig. In der Halle ist das Anheizen nur mit Holzkohle o.ä. erlaubt. Das Anheizen mit Holz und ölgetränktem Anzündmaterial ist nicht zulässig. Der Betrieb ist nur mit Anthrazitkohle erlaubt. Diese steht während der Veranstaltung zur Verfügung. Jeder Gast hat seinen eigenen Standplatz oder Gleisanschluss. Dieser ist sauber zu halten und so zu verlassen, wie er angetroffen wird. Für geeignete Unterlagebleche (beim Schlacke- und Löscheziehen gegen Hitzestau am Boden) ist zu sorgen. Es eignet sich am besten ein U-förmig gebogenes Blech. Gegen Tropfwasser Lappen bereithalten.Die Geschwindigkeit soll nicht unter 6 km/h sein. Spurkränze müssen nach DIN Norm eingehalten werden.
Kinder bis 9 Jahre fahren nur in Begleitung des erziehungsberechtigten Erwachsenen. Dampfloks werden bevorzugt behandelt. Die Zulassung erfolgt der Anmeldefolge nach, sofern die Zulassungskriterien erfüllt sind.
Für Straßenfahrzeuge werden Stellplätze vorbereitet. Anheizen vor der Halle.
Ausstellungstische für stationäre Maschinen werden nach Anmeldung gestellt. Maximallast 150 kg. Für Unterlagen ist zu sorgen. Von der Messe Sinsheim erstellte Podestanlagen dürfen nicht verändert werden.
Das Fahren von Kraftfahrzeugen jeglicher Art -auch mit Dampfkraft betriebene Fahrzeuge- unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist auf dem gesamten Messe- u. Ausstellungsgelände untersagt.
Die zum Einsatz kommenden Dampfkessel müssen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) entsprechen. Auf Verlangen ist die entsprechende Prüfbescheinigung vorzuzeigen.
8. Zulassung
Über die Zulassung der ideellen Teilnehmer und der Modelle entscheidet der Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt Anmeldungen abzulehnen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die erfolgte Erteilung nicht mehr gegeben sind. Jeder ideelle Teilnehmer erklärt sich mit Unterzeichnung der Anmeldung bereit, während der gesamten Messedauer anwesend zu sein und seine Standfläche entsprechend zu betreuen.
9. Direktverkauf
Es ist ideellen Teilnehmern nicht erlaubt Modelle oder Zubehör auf der Ausstellungsfläche zum Verkauf anzubieten und führt bei Missachtung zum Ausschluss. Es dürfen somit keine Schilder „zum Verkaufen“ auf der Ausstellungsfläche aufgestellt werden. Der Direktverkauf ist den gewerblichen Ausstellern vorbehalten.
10. Werbung
Eine Verteilung von Prospekten oder sonstigen Drucksachen ist außerhalb Ihrer Standfläche und auch auf den Parkplätzen grundsätzlich nicht gestattet.
11. Versicherung
Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung für seine gesetzliche Haftung. Diese deckt ausschließlich durch den Veranstalter zu verantwortenden Schäden an Dritten.
Einen Versicherungsschutz der Modelle gegen Beschädigung oder Diebstahl kann der Veranstalter nicht anbieten.
12. Rücktritt
Nach bestätigter Anmeldung ist ein Rücktritt durch den ideellen Teilnehmern nur in schriftlicher Form bis 2 Monate vor der Veranstaltung möglich.
Der Veranstalter behält sich vor, entstandene Kosten weiter zu berechnen.